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Mitgliederversammlung der AGSV Nordbayern 2019 bei der Lebenshilfe Schwabach-Roth

Am 14.02.2019 fand die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Nordbayern statt.


Der Tag begann mit der Begrüßung durch Frau Lehner, Vorsitzende der AGSV. Sie übergab das Wort an Frau Kiesl, Lebenshilfe Schwabach-Roth, die uns die Grüße Ihres Geschäftsführers überbrachte. Wir erhielten einen kurzen Überblick über die Lebenshilfe und ihre Werkstätten, indem sie uns ein paar Produkte aus den Werkstätten präsentierte.

Nach Genehmigung der Tagesordnung stellte uns Frau Lehner unseren diesjährigen Dozenten vom ZBFS Nürnberg Herrn Nevidek, Sonderbetreuer im Versorgungsamt, vor.

Veränderungen beim Versorgungsamt

Er berichtete über die Veränderungen, auch der Zuständigkeiten im Amt:
• Es mussten 3,5 Mio Akten bayernweit mit einem neuen Aktenzeichen umgezeichnet werden
• aus DS-Gründen kann/darf der Sachbearbeiter nicht mehr direkt angerufen werden
• die pers. E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters darf nicht mehr ersichtlich sein
• Teamleiter können grundsätzlich nicht mehr in (andere) laufende Verfahren einsehen
• Zentrale Telefonnummer zum Anrufen im Amt
• Zentrale Mail-Adresse
• Grundsätzlich soll der Online-Antrag forciert werden, Antragsteller sollen Berichte etc.
mitschicken – „Bringschuld“!
• Beiblatt im Antrag zur Kostenerstattung ist für den Arzt der Kosten für Kopien geltend macht

Er berichtet, dass unter den 3 meisten Erkrankungsarten, Nummer 1 Inneres Leiden, Nummer 2 Psyche und Gehirn und Nummer 3 die Wirbelsäule stehen.

In Bayern gehen ca. 250.000 Anträge im Jahr ein, die Quote 2016 lag mit 17 % Widerspruchsverfahren, davon wurden ca. 40 % positiv beschieden. Die Laufzeit eines Antrages beträgt im Durchschnitt 2 - 3 Monate.

Gleich zu Beginn brachten sich die Anwesenden mit einem aktiven, angeregten Erfahrungsaustausch in das Thema und in seinen Vortrag ein.

Auszug aus seinem Vortrag

Erstantrag/Verschlechterungsantrag

Widerspruchsverfahren

Heilungsverlauf/Nachprüfungsverfahren

§ 44 SGB X, Rücknahme eines nichtbegünstigenden Verwaltungsaktes

Das Bayern aG gibt es zukünftig nicht mehr. Die Schwerbehinderten, die diese Parkerleichterung für Bayern haben, werden automatisch durch das ZBFS das Merkzeichen aG bekommen (§ 229 SGB IX)

Frau Lehner bedankte sich bei Herrn Nevidek und überreichte
ihm ein kleines Präsent.

Nach einem guten Mittagessen ging es mit der Mitgliederversammlung weiter

Frau Lehner trägt den Tätigkeitsbericht vor.
2018 fanden 3 Vorstandssitzungen statt, es wurde u.a. die Fortführung der Broschüre beschlossen, die nächste MGV vorbereitet.

Frau Lehner bleibt an der langwierigen Suche nach einem geeigneten, neutralen Juristen als Ansprechpartner für die MG der AGSV dran, evtl. auf Honorarbasis.

Uli Boin und Christina Lehner berichteten von dem Gespräch bzgl. der Erstellung der Datenschutzerklärung bei Irena Schauer. Mit ihr wird in der nächsten MGV die Satzung neu überarbeitet. Christina und Uli bringen Entwürfe mit.