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Mitgliederversammlung der AGSV Nordbayern 2018 in Regensburg

Am 26.04.2018 fand die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Nordbayern statt.

Der Tag begann mit der Begrüßung durch Uli Boin, Vertrauensperson der Stadt Regensburg, der uns einen Hinweis auf den leicht veränderten Tagesablauf hatte.
Unmittelbar danach kam die 2. Bürgermeisterin Frau Malz-Schwarzfischer, die er sehr herzlich willkommen hieß. Er bedankte sich bei ihr, dass Sie sich die Zeit genommen hat, uns - die AGSV - in Ihrer Stadt zu begrüßen.

Sie und die Stadtverwaltung sehen die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen als äußerst wichtig und notwendig an, nicht nur im örtlichen Bereich, auch im Gesamtstädtischen Bereich durch den Behindertenbeauftragten der Stadt Regensburg (Uli Boin). Sie lobte ausdrücklich die gute Zusammenarbeit und wünschte uns einen erfolgreichen Tag.

Danach begrüßte uns auch noch Christina Lehner, sie stellte die Frage nach der so genehmigten Tagesordnung. Anschließend übergibt sie Uli Boin das Wort, der die heutige Referentin, Frau Stempfhuber, IFD-Koordinatorin Zentrum Bayern Familie und Soziales, in Regensburg, recht herzlich willkommen heißt.

Anträge, Zuschüsse, Leistungen, wo und wie beantrage ich was?

Das Inklusionsamt hat jetzt eine aktive Rolle für schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung, allerdings ist der Reha-Träger immer als Erstbewilliger zuständig, erst nach Ablehnung kann das Inklusionsamt bewilligen.
Fr. Stempfhuber hat die Broschüre ZB Info mitgebracht, darin sind die Leistungen im Überblick z.B. Mitwirkung bei Prävention, Mitwirkung beim BEM, Mitwirkung beim Kündigungsschutzverfahren, begleitende Hilfen im Arbeitsleben und Schulungen und Öffentlichketisarbeit. Weitere Aufgaben sind Begleitung und Förderung von Inklusionsbetrieben, Förderung von Werkstattarbeitsplätzen, Abwicklung von Sonderförderprogrammen und die Begleitung von Modellprojekten. Derzeitige Sonderförderprogramme sind Übergang Förderschule - Beruf, ältere Arbeitnehmer in den Beruf bringen (Alter 50+, neuer Arbeitplatz, Antrag vor dem ersten Arbeitstag) und Ausbildungsplatz für förderbedürftige Jugendliche. Der Integrationsfachdienst übernimmt Zuarbeiten für das Inklusionsamt. Die Arbeitgeberanträge sind deutlich gestiegen.
Für Beamte / Selbständige ist immer das Inklusionsamt zuständig, nicht der Rententräger.


Sie konnte viele Einzelfälle und Einzelbeispiele erzählen, so werden z.B. auch die Schaffung vom Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Förderung von Telearbeitsplätzen, Home-Office, alternierende Telearbeit, Leistung bei außergewöhnlichen Belastungen (Lohnkostenzuschuss, pers. Arbeitsassistenz), Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen, Mobilitätstraining, Hilfen in besonderen Lebenslagen bezuschusst. Kostenübernahme bei notwendigen Arbeitsassistenz, Voraussetzungen/Bedingungen sind zu beachten.
Uli Boin und Frau Lehner bedankten sich bei Fr. Stempfhuber und überreichten ihr ein kleines Präsent.

Danach gab es, bis zur Mittagspause noch Zeit für einen Erfahrungsaustausch in der Runde.

• Die SB-Quote ist bei den anwesenden Mitgliedern unterschiedlich, teils gleichbleibend oder gar steigend, teils sinkend. Gleichstellungen werden häufig positiv beschieden. Die Verdichtung der Arbeitswelt und die psychischen Belastungen sind gestiegen, bestätigt auch durch die Statistiken der Krankenkassen.
• Erfreuliches konnte Fr. Kallert berichten. Die bei der Stadt Stein erstellte und ausgewertete psychische Gefährdungsbeurteilung hat ergeben, dass keine psychischen Gefährdungen vorliegen.
• Fr. Lehner sprach an, dass es doch für SBV´ler eine neutrale Anlaufstelle für juristische Auskünfte geben sollte. Die Gewerkschaften und auch das Inklusionsamt sind nicht zuständig. Die Gewerkschaft ist für Auskunft/Beratung nur für Mitglieder zuständig, nicht für die Person in der Rolle als SBV. Bei vielen Anwesenden bestehen zu den jeweils hauseigenen Juristen doch Neutralitätsbedenken, da diese ja einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber haben?

Nach einem guten Mittagessen in der Kantine ging es mit der Mitgliederversammlung weiter.

Der Tätigkeitsbericht wurde von Christina Lehner vorgetragen.

3 Vorstandssitzungen waren seit der letzten MGV.

• Hier wurde unter anderem die Beschaffung neuer kostenfreier Literatur sowie Organisatorisches besprochen
• Das Finanzamt fordert die AGSV zur Steuererklärung des Vereines auf (Gemeinnützigkeit).
• Die Broschüre der AGSV soll fortgeführt werden, mit dem diesjährigen 15jährigen Jubiläum. Die Mitglieder begrüßen dies.
• Fr. Lehner regt eine Fortbildung zum Thema „neues Bundesdatenschutzgesetz“ an, die Veränderungen speziell auf SBV abgestimmt. Fr. Schauer würde sich anbieten, möglicher Termin könnte noch im November 2018 sein. Das vorgeschlagene Webinar wurde von den Anwesenden nicht empfohlen.

Nach den Neuwahlen der SBV 2018, sollte die nächste Mitgliederversammlung im 1 Quartal 2019 sein. Terminvorschläge von der nächsten Vorstandssitzung.
Die Kassenprüfung für das Jahr 2017 erfolgte durch zwei Mitglieder. Der Bericht des Kassiers folgte.
Den Kassier und die Vorstandschaft haben die Anwesenden einstimmig entlastet.

Erfahrungsaustausch:

• Entgeltordnung; bei Ablehnungen wird ein Widerspruch empfohlen, denn dann ist nur noch Klage möglich.
• Über die Prüfungspflichtbefreiung und den BL I und den Zertifikatslehrgang wurde gesprochen.
• Handhabung mit Freistellungen und auch über die Bürokraft.
Es wird noch ein Ort für die nächste Mitgliederversammlung gesucht. Die Mitglieder mögen sich bitte melden ob dies in ihrem Bereich geht.