Seit rund zwei Jahren ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nun Pflicht. Doch viele Betriebe sind unsicher: Wie soll es umgesetzt werden? Die ZB berichtet über erste vielversprechende Erfahrungen aus der Praxis.
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Von Lorenz Mayr!
In § 84 Abs. 2 SGB IX ist seit 2004 die Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements bei gesundheitlichen Störungen von Arbeitnehmern geregelt. Auch wenn sich diese Aufgabe im Schwerbehindertenrecht findet, trifft sie doch auf alle Arbeitnehmer zu.........mehr lesen, PDF öffnen?
In der Initiative Gesundheit und Arbeit werden gemeinsame Präventions- und Interventionsansätze der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung in Projekten weiterentwickelt.
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Integrationsfachdienste sind Beratungsstellen, die von den Integrationsämtern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Rehaträgern beauftragt werden können, um im Einzelfall tätig zu werden.
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